Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Schriftform
a) Für sämtliche Angebote, Annahmeerklärungen, Lieferungen und Leistungen der VAP Media AG (nachfolgend Verlag) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts gem. § 310 Abs.1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.
b) Angebote des Verlages sind freibleibend, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart werden. Der Besteller ist 14 Tage an sein Angebot gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der beim Verlag eingegangenen Bestellung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Besteller zustande.
c) Mündliche Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Preise, Preisänderung, Abonnementverträge
a) Die vom Verlag festgesetzten Verkaufspreise sind verbindlich. Von ihnen darf ohne anderweitige Mitteilung des Verlags nicht abgewichen werden.
b) Die Preise des Verlages gegenüber dem Besteller gelten vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung in Euro ab Verlag und verstehen sich als Nettopreise. Evtl. anfallende Umsatzsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Höhe zusätzlich berechnet. Die Lieferung von gebundenen Werken erfolgt versandkostenfrei. Alle übrigen Werke sind versandkostenpflichtig.
c) Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.
d) Das Preisanpassungsrecht gem. Ziff. 2 c gilt für Abonnementverträge entsprechend. Der Verlag wird Preisanpassungen rechtzeitig ankündigen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% hat der Besteller das Recht, den Abonnementvertrag schriftlich zu kündigen. Die Kündigung ist binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung auszusprechen. Sie wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung wirksam.
3. Lieferzeit, Selbstbelieferung, Lieferverzug, Teillieferung
a) Die vom Verlag angegebenen Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
b) Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung gerät der Verlag gegenüber dem Besteller nicht in Verzug, es sei denn, der Verlag hat die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren aus vom Verlag nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, ist der Verlag zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c) Der Besteller kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen, wenn dem Verlag Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verlages auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 10% des vereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Ware, mit dessen Lieferung sich der Verlag in Verzug befindet.
d) Der Verlag ist zu Teillieferungen und deren Fakturierung in für den Besteller zumutbarem Umfang berechtigt.
4. Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Verlag die Ware der Transportperson übergibt. Verzögert sich der Versand aus vom Verlag nicht zu vertretenden Umständen oder nimmt der Besteller die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, so geht die Gefahr mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Besteller über.
5. Warenrücksendung, Verlagsbestellungen
a) Gelieferte Waren können innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt ohne Begründung an den Verlag zurückgesandt werden. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden (Datum des Poststempels). Etwaige Rücksendungen des Bestellers erfolgen auf dessen Gefahr und Kosten. Evtl. Mängelansprüche des Bestellers bleiben hiervon unberührt.
b) Bei Verlagsbestellungen wird zusätzlich zu den Versandkosten pro Liefereinheit eine Verpackungspauschale in Rechnung gestellt. Diese Pauschale ist abhängig von der Erscheinungshäufigkeit und Versandart des jeweiligen Objektes festgelegt.
6. Zahlungen, Nachnahme/Vorkasse, Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung, Abtretung
a) Rechnungen des Verlages sind mit Ablieferung der Ware fällig und innerhalb von zehn Tagen nach Ablieferung und Rechnungserhalt netto ohne jeden Abzug zu bezahlen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
b) Steht der Verlag mit dem Besteller nicht in regelmäßigem Geschäftsverkehr oder besteht beim Verlag noch kein Konto zugunsten des Bestellers, ist der Verlag berechtigt, den Besteller per Nachnahme, gegen Vorkasse oder erst nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zu beliefern. Entsprechendes gilt bei wiederholtem und/oder ständigem Zahlungsverzug.
c) Bei Zahlungsverzug ist die offene Forderung mit 8% über dem aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
d) Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch des Verlages auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, kann der Verlag die ihm obliegende Leistung verweigern, bis der Besteller die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Der Verlag kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Besteller Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Der Verlag ist nach Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen.
e) Gegenüber Forderungen des Verlages kann der Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist.
f) Der Besteller darf evtl. Ansprüche gegen den Verlag nur mit schriftlicher Zustimmung des Verlages abtreten.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Sämtliche vom Verlag gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen des Verlages aus dem Vertragsverhältnis und sonstiger Forderungen, welche der Verlag gegen den Besteller gleich aus welchem Rechtsgrund jetzt oder künftig erwirbt (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), als Vorbehaltsware Eigentum des Verlages. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung der Saldoforderungen des Verlages.
b) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zur Sicherung aller Forderungen des Verlages aus der Geschäftsverbindung an den Verlag ab; dieser nimmt diese Vorausabtretung hiermit an. Solange der Verlag Eigentümer der Vorbehaltsware ist, ist der Verlag bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen.
c) Der Besteller ist widerruflich zum Einzug der abgetretenen Forderung ermächtigt. Die Befugnis des Verlages, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verlag, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach und ist der Verlag deshalb befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, ist der Besteller auf Verlangen des Verlages verpflichtet, die Abtretung seinen Kunden bekannt zu geben und dem Verlag außerdem die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu machen sowie die hierfür notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
d) Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer und sonstige Sachschäden sowie gegen Diebstahl zum Neuwert zu versichern und den Versicherungsschutz zu halten. Der Besteller tritt schon jetzt die ihm bei Eintritt eines Schadensfalles gegen sein Versicherungsunternehmen oder den Schädiger zustehenden Ansprüche, soweit sie sich auf das Eigentum des Verlages beziehen, an den Verlag ab; der Verlag nimmt diese Abtretung an.
e) Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, bedürfen eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder eine anderweitige, die Sicherung des Verlages beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung der Vorbehaltsware der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlages. Das Recht des Bestellers, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter den vorgenannten Voraussetzungen weiter zu verkaufen, bleibt hiervon unberührt. Bei Zugriffen Dritter, z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat der Besteller den Verlag unverzüglich schriftlich zu unterrichten und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt des Verlages hinzuweisen.
f) Stellt der Besteller nicht nur vorübergehend seine Zahlungen ein, beantragt er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er auf Verlangen des Verlages zur Herausgabe der noch im Eigentum des Verlages stehenden Vorbehaltsware verpflichtet. Ferner ist der Verlag bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Vorbehaltsware vom Besteller herauszuverlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verlag dies ausdrücklich erklärt.
g) Der Verlag ist auf Verlangen des Bestellers nach Wahl des Verlages zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt bzw. zur Freigabe von Sicherheiten aus Sicherungsübereignungen und Vorausabtretungen verpflichtet, wenn der Besteller sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat oder wenn der realisierbare Wert aus den gesamten dem Verlag eingeräumten Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Vorausabtretung die Gesamtsumme der Forderungen gegenüber dem Besteller um mehr als 10% übersteigt.
8. Mängelrügen, Mängelhaftung
Sofern die Ursache des Mangels bereits bei Gefahrübergang gem. Ziff. 4. vorlag, haftet der Verlag für Mängel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
a) Offensichtliche Mängel sind dem Verlag unverzüglich, spätestens aber binnen acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind dem Verlag ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen acht Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt.
b) Zeigt der Besteller einen Mangel rechtzeitig an, so hat er nach Wahl des Verlages Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung).
c) Schlägt die Nacherfüllung gem. Ziff. 8. b) fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen. Wählt der Besteller wegen eines Mangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
d) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z.B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) bestehen nicht, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die gekaufte Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
e) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der Beschaffenheit der gelieferten Ware von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder natürlichem Verschleiß sowie bei Mängeln, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Besteller entstehen (z.B. ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Behandlung, übermäßige Beanspruchung).
f) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware.
g) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller nur zu, soweit die Haftung des Verlages nicht nach Maßgabe von Ziff. 9. dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist. Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. 8. geregelten Ansprüche wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
9. Haftung
Der Verlag haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Verlages auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Verlag nicht. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und für Körperschäden bleibt hiervon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
a) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verlag und Besteller gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
b) Soweit der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen das Lager des Verlages, Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist Nierstein.
c) Soweit der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Mainz. Der Verlag ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
d) Sofern eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstige Vereinbarungen unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen.
Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die untenstehende Tabelle stellt die Ansichtsfristen, Kündigungsfristen, Liefer- und Versandkosten sowie die Regelungen bei Probeheftabonnements dar.
Ansichtsfrist, beginnend mit Warenerhalt: 4 Wochen
Kündigungsform: schriftlich
Kündigungsfrist für Zeitschriften: 6 Wochen zum Kalenderjahresende
Liefer- und Versandkosten
Bei Zeitschriftenlieferungen wird eine objektabhängige Pauschale berechnet. Folgelieferungen im Rahmen eines Abonnements sind zzgl. Versandkosten.
Rücksendekosten ab Warenwert von € 50,- trägt der Verlag